WEG-Verwaltung
WEG-Verwaltung Köln: Maßgeschneiderter Service von Justen & Geller
Die WEG-Verwaltung im Kölner Stadtgebiet stellt neben der Mietverwaltung die zweite große Säule in unserer Bestandsverwaltung dar. Dabei konzentrieren wir uns auf Wohnungseigentümergemeinschaften mit mehr als 30 EInheiten. Das Berufsbild des WEG-Verwalters hat sich in den vergangenen Jahren deutlich fortentwickelt, und zu Recht erwarten und verlangen Miteigentümer einer WEG eine professionelle und transparente -kurzum ordnungsmäßige- Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens. Auch in diesem Segment bleiben wir unserer Philosophie treu: Persönlich, direkt, vor Ort!
Jede Eigentümergemeinschaft wird bei uns durch einen fest zugeteilten Objektverwalter betreut, der telefonisch, per E-Mail oder (nach kurzer Terminabstimmung) auch persönlich im Büro für die Eigentümer erreichbar ist. Kein Callcenter oder Warteschleife in der Hotline – bei uns haben Sie den direkten Draht zu der Person, die das Haus und die Themen auch wirklich kennt.
Transparenz und Kommunikation
Zentraler Leitgedanke ist für uns auch in der WEG-Verwaltung Transparenz und Kommunikation. Die von den Miteigentümern ausgewählten Vertrauenspersonen, in der Regel also die Beiräte, sind für uns wichtiges Organ in der Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Gemeinschaft. Wir pflegen eine (pro)aktive Kommunikation, die wir in der Regel über einen eigenen Beirats-Emailverteiler führen. Scans der wesentlichen Vorgänge oder Rechnungen werden ohne zeitliche Verzögerungen über den Emailverteiler zur Verfügung gestellt, Auftragsvergaben auf gleichem Wege abgestimmt.
Ob strategische Grundsatzfragen oder das kleine Feedback zwischendurch – eine lebendige Gesprächskultur stärkt das gegenseitige Vertrauen und ist oft ein wesentlicher Baustein für die Erreichung der Ziele der Gemeinschaft.
Monatliches Reporting für die WEG
Auch in buchhalterischer Hinsicht pflegen wir den „engen Draht“: Die Beiräte werden durch monatliche Zwischenabrechnungen über die Ein- und Ausgaben des Hauskontos stets auf dem Laufenden gehalten. Die jährliche Belegprüfung gerät so häufig zur formalen Pflichtübung, da die relevanten Vorgänge bereits bekannt sind und aufkommende Fragen schon vorher in engem zeitlichem Zusammenhang geklärt werden konnten.