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Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur Grundsteuer

Die Grundsteuerreform in Deutschland hat in letzter Zeit für Aufregung gesorgt. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Eilverfahren zwei Antragstellern Recht gegeben, die Beschwerde gegen die Bescheide eingelegt hatten. Es setzte die Vollziehung ihrer Grundsteuerwertbescheide aus und ließ “wegen der grundsätzlichen Bedeutung” der Rechtssache und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung – aufgrund der Abweichung von einem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts – die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zu. Das Gericht hat vor allem Zweifel daran, dass die entscheidend in die Bewertung eingeflossenen Bodenrichtwerte rechtmäßig zustande gekommen sind – hier könnten “Einflussnahmemöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden”, außerdem seien „in erheblichem Umfang Datenlücken zu befürchten“. Weiterhin werde die Steuerbemessung durch die durchschnittlichen Lagewerte oft ungenau.

Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hat momentan keine direkten Auswirkungen auf den einzelnen Steuerzahler. Es handelt sich hierbei um ein Eilverfahren, das lediglich die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide zweier Antragsteller ausgesetzt hat.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2018 die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, da die Finanzämter derzeit die Immobilienwerte auf Grundlage völlig veralteter Daten kalkulieren: in Ostdeutschland von 1935, in Westdeutschland von 1964. Seitdem sind die Grundstücks- und Immobilienwerte jedoch stark gestiegen. Das neue Bundesmodell zur Grundsteuerbewertung ist jedoch umstritten. Einige Kritiker befürchten, dass es zu einer Überbewertung von Immobilien kommen könnte, insbesondere in Städten mit hohen Immobilienpreisen. Andere befürchten, dass die Reform zu einer höheren Belastung von Mietern führen könnte, da Vermieter die höhere Grundsteuer an ihre Mieter weitergeben könnten, Laut dem Bundesfinanzministerium soll das neue Modell jedoch zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast führen. Die Reform soll sicherstellen, dass die Grundsteuer künftig auf einer realistischen Grundlage berechnet wird und dass gleichartige Grundstücke gleich besteuert werden.

Grundsätzlich soll die neue Grundsteuer aufkommensneutral sein. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie hoch die individuelle Belastung tatsächlich ausfallen wird, da die Kommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer erst im kommenden Jahr festlegen werden.

Link zu Presseveröffentlichung des Finanzgerichts: https://fgnw.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/finanzgericht-rheinland-pfalz-gibt-eilantraegen-zur-grundstuecksbewertung-nach-dem-neuen-grundsteuer-und-bewertungsrecht-statt

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