Der Bund entlastet Gas- und Fernwärmekunden durch die Übernahme des Dezember-Abschlags. Die Rheinenergie weist diese Erstattungsbeträge auf den Jahresabrechnungen gesondert aus. Wir werden die Entlastung dann -entsprechend der Vorschriften- in der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 in voller Höhe berücksichtigen. Weitere Informationen zur Soforthilfe erhalten Sie auch unter folgenden Links:
https://www.rheinenergie.com/de/unternehmen/newsroom/nachrichten/news_68928.html
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-dezember-soforthilfe-im-gas-und-warmebereich.pdf?__blob=publicationFile&v=8