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Gesetzliche Neuerungen in 2024: Gebühren für Kabel-TV nicht mehr umlagefähig


Ab Juli 2024 tritt in Deutschland eine wesentliche Änderung im Bereich der Kabelfernsehgebühren in Kraft, die auf einer gesetzlichen Grundlage im Telekommunikationsgesetz (TKG) basiert. Diese Änderung betrifft sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümergemeinschaften. Die bisherige Praxis, dass Vermieter die Kosten für Kabelfernsehen über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen, endet zu diesem Zeitpunkt. Diese Änderung wird erhebliche Auswirkungen auf den Kabelmarkt und die Fernsehgewohnheiten der Menschen haben.

Situation bei Mietshäusern

Für Mieter bedeutet das Ende des sogenannten „Nebenkostenprivilegs“ eine signifikante Veränderung. Bisher konnten Vermieter die Kabelfernsehgebühren direkt auf die Nebenkosten umlegen, unabhängig davon, ob die Mieter das Kabelangebot nutzten oder nicht. Ab Juli 2024 müssen Mieter individuelle Vereinbarungen mit Kabelanbietern treffen, falls sie das Kabelfernsehen weiterhin nutzen möchten. Diese Änderung betrifft schätzungsweise zwölf Millionen Mieter in Deutschland​​.

Situation bei Wohnungseigentümergemeinschaften

Für Wohnungseigentümergemeinschaften stellt sich die Situation etwas anders dar. Hier entscheidet die Eigentümergemeinschaft über den Fortbestand der Verträge. Wenn sie sich gegen eine Kündigung entscheidet, müssen die Kosten weiterhin über das Hausgeld gedeckt werden, können aber nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden​​.

Anbieter und neue Vertragsmodelle

Anbieter wie Vodafone und (in Köln und Umgebung) NetCologne passen sich an die neuen Gegebenheiten an und bieten neue Vertragsmodelle an. Diese sollen auch nach der Gesetzesänderung attraktive Konditionen für die Mieter bieten. Vodafone beispielsweise hat angekündigt, dass die Kosten für bestehende Kabelkunden, die einen neuen Einzelvertrag abschließen, zwischen acht bis zehn Euro pro Monat betragen sollen​​.

Alternativen zum Kabelfernsehen

Angesichts der bevorstehenden Änderungen könnten sich einige Mieter und Eigentümer nach Alternativen zum Kabelfernsehen umsehen. Technisch bedingt ist es in der Regel nicht möglich, sich den Kabelfernsehanbieter frei zu wählen. Zu den beliebtesten Alternativen gehören:

  1. DVB-T2 HD: Dies ist eine Antennenfernsehoption, die in Köln etwa 40 Sender in hochauflösender Qualität bietet. Für den Empfang der Privatsender fallen Kosten von etwa 7,99 Euro pro Monat an, die öffentlich-rechlichen Sender sind kostenfrei zu empfangen. Weitere Infos auch unter https://www.dvb-t2hd.de/
  2. IPTV (klassisch und Streaming): IPTV ist das Fernsehen über das Internet. Einige Anbieter wie die Deutsche Telekom, NetCologne oder waipu.tv bieten entsprechende Pakete an. Kosten für den Fernsehempfang liegen je nach Anbieter und Paket unterschiedlich, häufig im Bereich von 5 bis 10 Euro pro Monat.
  3. Satellitenfernsehen: Diese Option bietet eine breite Programmvielfalt und ist oft kostenfrei, abgesehen von den einmaligen Installationskosten für die Satellitenschüssel. Problematisch ist in Mehrfamilienhäusern jedoch die Installation der Schüssel, die immer genehmigungspflichtig ist und häufig zu Ärger führt.

Fazit

Die Änderung bei den Kabelfernsehgebühren stellt sowohl für Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwalter eine Herausforderung dar. Es eröffnet aber auch Möglichkeiten für eine individuellere Gestaltung des Fernsehempfangs und den Wechsel zu alternativen Empfangsoptionen. Die Anbieter reagieren auf diese Veränderungen mit neuen Angeboten und Vertragsmodellen, um ihre Kunden weiterhin an sich zu binden.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/kabel-fernsehen-mieter-nebenkosten-juli-2024-100.html

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330

https://www.netcologne.de/privatkunden/fernsehen/nettv-tv-internet/

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